: Freiheit auch für Missliebige
Betr.: „der tag“, taz nord vom 7. 7. 06
„Die NPD ist vor dem Verwaltungsgericht Göttingen mit ihrem Eilantrag gescheitert, am 13. Mai in der Stadt demonstrieren zu dürfen (...)“ Ein Sieg für die Demokratie? Nein. Wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Demoveranstalter und -teilnehmer Straftaten begehen oder propagieren wollen, wird spätestens das Bundesverfassungsgericht der NPD bestätigen, dass sie als nicht verbotene Partei die gleichen Rechte wie die anderen Parteien hat. Und das ist dann der wahre Sieg für die Demokratie. Die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit gebietet, auch missliebige Demonstrationen gegen Gewalt zu schützen. Viele gegen Rechtsextremismus engagierte Menschen verstehen das nicht, aber nur diese Freiheit schützt vor den Feinden der Freiheit. HOLGER GUNDLACH, Hamburg