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■ Arbeitsgericht weist Berufsverbot gegen Ärztin zurück / Kündigung wegen MLPD - Sympathie
Aus Düsseldorf Walter Jakobs
Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat die Anwendung der Berufsverbotspraxis auf in öffentlich–rechtlichen Körperschaften tätige MedizinerInnen am vergangenen Freitag abgelehnt. Die fristlose Kündigung der Ärztin Dagmar Eberhard durch die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinprovinz, die der Medizinerin Unterstützung von „Bestrebungen“ gegen die „freiheitlich–demokratische Grundordnung“ vorgeworfen hatte, ist unwirksam. Das Arbeitsgericht wertete die Vorwürfe der LVA als „zu wenig überzeugend“. Die LVA Rheinprovinz wirft Dagmar Eberhard vor, die Politik der „Marxistisch–Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) unterstützt zu haben. Diese „Erkenntnisse“ offenbaren für die LVA eine Gesinnung, die unvereinbar sei mit der bei Vertragsbeginn von der Ärztin unterzeichneten dienstlichen Erklärung. Darin heißt es wörtlich: „Ich versichere ausdrücklich, daß ich in keiner Weise Bestrebungen unterstütze, deren Ziele gegen die freiheitlich... gerichtet sind. Ich bin mir bewußt, daß beim Verschweigen einer solchen Unterstützung der Abschluß des Arbeitsvertrages als durch arglistige Täuschung herbeigeführt angesehen wird“. Es könne nur als „bewußte Täuschung“ bezeichnet werden, so die LVA, daß Frau Eberhard die Unterstützung der MLPD verschwiegen habe. In dem ersten Kündigungsschreiben hatte die LVA–Geschäftsleitung der Ärztin statt der Bestellung zur Betriebsärztin als Ersatz noch eine Gutachtertätigkeit in der LVA–Untersuchungsstelle in Ausssicht gestellt. Dieses Angebot wurde zurückgezogen, nachdem Dagmar Eberhard öffentlich erklärt hatte, „daß es nach meinem Verständnis von Demokratie eine Partei wie die MLPD geben muß“. Was der LVA als neuerlicher Beweis für die MLPD–Sympathie galt, wertete das Gericht offenbar als zulässige Meinungsäußerung.
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