in kürze RUINÖSE BÜRGSCHAFTEN : Frauenrechte gestärkt
Der BGH hat Ehefrauen den Rücken gestärkt, die ruinöse Bürgschaften für das Geschäft ihres Mannes übernommen haben. Bei krasser finanzieller Überforderung sei die Haftung sittenwidrig und damit nichtig ist, so das Gericht. Dies gelte dann, wenn die Frau die Bürgschaft allein aus „emotionaler Verbundenheit“ unterschrieb. (dpa)