■ Am Rande: Frauenquote im Saarland außer Vollzug
Saarlouis (dpa) – Im Saarland ist die Quotenregelung für Frauen im öffentlichen Dienst vom Oberverwaltungsgericht (OVG) außer Vollzug gesetzt worden. Das Landesgleichstellungsgesetz legte fest, daß Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung wie Männer so lange vorrangig eingestellt und befördert werden müssen, bis sie in jeder Lohn- und Vergütungsgruppe einer Behörde oder Dienststelle mindestens zu 50 Prozent vertreten sind. In seiner Entscheidung betonte das OVG, die damit angeordnete Bevorzugung von Frauen verstoße „mit einiger Wahrscheinlichkeit“ gegen höherwertiges Recht.
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