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Fraueninitiative fordert Fristenlösung

■ Weibliche Ampelkoalition in Bonn und Ost-Berlin legt Protokollanträge für Einigungsvertrag vor

Bonn (taz) - Rote, gelbe und grüne Frauen haben am Mittwoch zwei Protokollanträge zur gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt, die in den zweiten Staatsvertrag aufgenommen werden sollen. Die weibliche Ampelkoalition fordert die Einführung der Fristenlösung mit „einem Recht für schwangere Frauen auf Hilfe und Beratung“ für Gesamtdeutschland und Straffreiheit für BRDlerinnen, die bis zur Neuregelung eines Schwangerschaftsgesetzes in der DDR nach dort gültiger Fristenlösung abtreiben lassen („Tatortprinzip“). Die Frauenrunde würde aber auch einer Zwangsberatung - allerdings ohne vorgegebenem Beratungsziel

-zustimmen, wenn sie den CDUlerinnen dadurch Brücken bauen könnte.

Gleichlautende Anträge sind auch von Vertreterinnen der Volkskammerfraktionen (einschließlich der CDU) abgestimmt worden. Sie sollen jetzt den vier Verhandlungsdelegationen übergeben werden. Die Frauen signalisierten außerdem ihre Zustimmung zum Protokollantrag der Berlinerinnen, die die Einführung der Fristenlösung für das ganze Stadtgebiet schon während der Übergangsregelung fordern. Die Aufnahme der Protokollanträge in den zweiten Staatsvertrag ist allerdings ungewiß. Zwar sind Politikerinnen von SPD und FDP zuversichtlich, daß ihre männlichen Verhandlungsführer diese Position nicht unter den Tisch fallen lassen. Ihr Optimismus gründet sich dabei auch auf die DDR-Regierung, die mit ihrer Zustimmung zur Fristenlösung „im Wort stehe“. Doch Bundeskanzler Kohl und Innenminister Schäuble haben schon klargestellt, daß es bei der vom Bonner Justizministerium entworfenen Übergangsregelung bleiben soll.

Wie schon beim ersten Treffen in der vergangenen Woche fehlten in Bonn auch diesmal die Frauen der Union. Von einer „fraktionsübergreifenden Fraueninitiative“ kann also keine Rede sein.

Die grüne Abgeordnete Jutta Österle-Schwerin hatte Niedersachsens Frauenministerin Waltraud Schoppe schon vor der Gesprächsrunde öffentlich dazu aufgefordert, sich an Parteibeschlüsse zu halten und für eine ersatzlose Streichung des Paragraphen 218 zu votieren. Schoppe erklärte dagegen, sie sei Ministerin einer Koalitionsregierung, die sich für die Fristenlösung ausgesprochen habe.

Bundesjustizminister Engelhard hat den gemeinsamen Beschluß des Westberliner Senats und des Ostberliner Magistrats zur Fristenlösung zurückgewiesen. Diese Pläne seien ein verfassungsrechtlich unzulässiger und „im höchsten Grade bundesfeindlicher Alleingang“. Es müsse klar sein, daß hier für „Solotänze einiger vorschneller Berliner Kommunalpolitiker kein Raum sei“.

Conny Konrad

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