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Frauenförderung in Südafrika

■ betr.: „First Ladies first“, taz vom 3.3.94

Es ist zutreffend, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der südafrikanischen „Womens Outreach Foundation (WOF)“ Unterstützung in Höhe von einer Million DM für ein Frauen- und Familienprogramm zugesagt hat. Damit sollen besonders benachteiligten schwarzen Frauen Kenntnisse und Fertigkeiten in Selbsthilfe und der Organisation ihrer Gemeinwesen vermittelt werden. Die Maßnahme dient damit der Armutsbekämpfung, einem der prioritären Ziele deutscher Entwicklungszusammenarbeit. Daß ein vorheriges Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in seinen Bewertungen von den zuständigen Fachleuten des BMZ nicht geteilt wurde, ist keinesfalls unüblich, denn nicht die GTZ, sondern das Ministerium entscheidet über Förderungsmaßnahmen in Entwicklungsländern.

Völlig unzutreffend ist die Darstellung, daß es der Gründerin der WOF, Frau Marike de Klerk, überlassen bleibe, „was sie mit ihrer Million macht“. Das Gegenteil ist richtig: In den Vereinbarungen mit der WOF sind nicht nur das Ziel der Förderung und die Zweckbestimmungen eindeutig festgelegt, sondern auch die detaillierte Abrechnung anhand von Originalbelegen geregelt. Es ist auch nicht Praxis der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, qualifizierten Nichtregierungsorganisationen, die von uns Mittel erhalten, „Aufpasser“ zur Seite zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für die WOF und die „Hluvukani Development Agency“. Im übrigen unterliegen in der Republik Südafrika dortige Nichtregierungsorganisationen auch südafrikanischer Rechnungskontrolle. Dr. Kreuz, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Abt. Presse und Öffentlichkeitsarbeit

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