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Frauenfeindlich -betr.: Abtreibung unter Schmerzen, taz vom 8.3.94

betr.: Abtreibung unter Schmerzen, taz vom 8.3.1994

Der Artikel erscheint uns in seinem Inhalt und nach seiner Tendenz als höchst frauenfeindlich und ist daher sicher kein angemessener Beitrag zum Internationalen Tag der Frau. Der Artikel schürt Ängste, indem er unklare und unzutreffende Aussagen über die medizinischen Notwendigkeiten und Folgen des Abbruchs und auch zur Finanzierung des Abbruchs verbreitet, weil er fälschlich den Eingriff als generell gefährliche, schmerzhafte OP schildert, die Frau dazu noch in erhebliche finanzielle Probleme stürzt, was ebenfalls nicht stimmt.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gilt, daß eine Frau, die nach Beratung sich zur Abtreibung entschließt, innerhalb bestimmter Fristen straffrei bleibt.

Was allerdings die Finanzierung des Abbruchs anbelangt, herrschte und herrscht erhebliche Verwirrung, nachdem das Gericht den Schwangerschaftsabbruch aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Knapp die Hälfte aller Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können die Kosten hierfür nicht selbst aufbringen, sondern sind darauf angewiesen, daß der örtliche Träger der Sozialhilfe diese Kosten übernimmt.

Die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs sind jene für den Eingriff und die für die begleitenden, medizinisch erforderlichen Maßnahmen, wobei diese für jede Frau unterschiedlich sein können.

Die Sozialämter in Bremen und auch in Niedersachsen tragen diese Kosten entgegen den Ausführungen, die der Artikel hierzu macht, d.h. auch die Kosten einer möglicherweise medizinisch notwendigen Vollnarkose, wobei in Niedersachsen in der Regel die Krankenkassen die Kostenübernahmescheine vergeben.

Allerdings, und auch insoweit ist der Autorin nicht zuzustimmen, gibt es seit Jahren schonende Methoden, den Abbruch durchzuführen, die keineswegs eine Vollnarkose erforderlich machen. Diese Methoden sind entwickelt worden, um den Frauen gerade auch das in einer Vollnarkose liegende Risiko zu erspraren, denn: Die Vollnarkose als solche ist belastender als der Eingriff selbst, der nämlich durchaus fast schmerzfrei und ziemlich unblutig in örtlicher Betäubung ausgeführt werden kann und ausgeführt wird. Die Autorin hätte sich vielleicht über die unterschiedlichen Methoden informieren und die Information weitergeben sollen. Viele Frauen wollen ihrem Körper die Belastung und Gefährdung durch die Vollnarkose gerade nicht zumuten und es entspricht absolut nicht ihren Interessen, die - meist unnötige - Maßnahme zur Regelversorgung werden zu lassen.

Jedenfalls ist die Entscheidungsfreiheit der Frau in diesem Bereich auch unter der neuen Gesetzeslage gewahrt. In den Fällen, in denen die Vollnarkose medizinisch erforderlich ist, werden die Kosten auch übernommen.

Sinnvoller wäre es gewesen, in Anbetracht der noch immer herrschenden Unklarheit über die jetzt geltende Regelung, nochmals darauf hinzuweisen, daß Frau nach erfolgter Beratung ihre Entscheidung niemandem mehr rechtfertigen muß und außer der Bescheinigung, daß sie sich drei Tage zuvor gut beraten lassen hat, nichts mehr vorlegen muß (mit Ausnahme des gegebenenfalls erforderlichen Kostenübernahmescheins).

Frauen sollten zu einem offensiven Umgang mit der neuen Regelung Mut gemacht werden, denn: Weder beim Sozialamt noch bei den Mitarbeitern der Krankenkassen, die Sozialamtsaufgaben übernehmen, noch gar beim Arzt, der den Abbruch durchführt, muß die Frau irgendgwelche weiteren rechtfertigenden Erklärungen abgeben.

Der Hinweis darauf fehlt bezeichnenderweise in dem Artikel, der stadttdessen unnötige Panik verbreitet und somit weiter zur Tabuisierung des Abbruchs beiträgt. Sabine Heinke, Vorstandsmitgleid ProFamilia Bremen

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