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Frauenarzt steht vor Gericht

■ Hat er lebensbedrohliche Situation schwangerer Patientin nicht erkannt?

Moabit. Ein 55jähriger Frauenarzt steht seit gestern wegen Körperverletzung durch unterlassene Betreuung einer schwangeren Patientin vor einem Moabiter Schöffengericht. Seine zwei Arzthelferinnen müssen sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß die Patientin durch das Verhalten der Angeklagten in eine lebensgefährliche Situation geraten ist.

Am 16. März war die 32jährige Krankenpflegerin aufgrund starker Schmerzen in der Spandauer Praxis von dem Mediziner untersucht worden. Doch der Arzt habe nichts feststellen können. Als sie kurz darauf einen stechenden Schmerz im Unterleib verspürt habe, sei ihr lediglich geraten worden, sich sofort um einen Krankenhaustermin zu kümmern.

Mit fast unerträglichen Schmerzen habe sie sich, so die junge Frau, auf eine Liege gelegt und die Arzthelferinnen mehrfach auf ihren Zustand aufmerksam gemacht. Statt des erhofften Krankentransportes sei sie auf ein Taxi verwiesen worden. Sie sei in Atemnot geraten, habe Schweißausbrüche bekommen und panische Angst gehabt.

Wie die Mutter vor Gericht berichtete, sei ein Krankentransporter erst angefordert worden, nachdem sie eingewilligt habe, selbst die Kosten zu tragen. Im Waldkrankenhaus wurde sofort eine Notoperation vorgenommen. Es wurde ein Eileiterriß festgestellt. Im Bauch der Patientin befanden sich 400 Milliliter Blut. Hätte dieser Eingriff später stattgefunden, wäre die junge Frau vermutlich gestorben.

Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Eine von ihnen empfohlene sofortige Einweisung ins Krankenhaus habe die Patientin, so der Frauenarzt, barsch abgelehnt. Von stärker werdenden Schmerzen sei nicht die Rede gewesen.

Die Arzthelferinnen erklärten, daß die junge Frau nicht hilflos und unbeachtet im Bestrahlungszimmer gelegen habe. Man habe stets ein Auge auf sie gehabt. Obwohl nichts Auffälliges zu bemerken gewesen sei, sei der Krankenwagen auf Wunsch der Mutter gerufen worden. Ein Gespräch über Transportkosten habe es nicht gegeben. Der Prozeß wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt. dpa

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