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Frankreich schränkt Asylrecht ein

■ Verfassungsänderung mit großer Mehrheit angenommen

Paris/Berlin (AFP/taz) – Das Recht auf Asyl gilt seit gestern auch in Frankreich nur noch eingeschränkt: Mit klarer Mehrheit verabschiedeten beide Kammern des Parlaments die Verfassungsänderung zum Asylrecht. Danach ist Frankreich nicht mehr verpflichtet, Asylanträge zu prüfen, wenn diese von einem anderen Land der Europäischen Union abgelehnt worden sind. Damit wird das in der Verfassung garantierte Recht angetastet, daß „jeder wegen seiner Aktion für die Freiheit verfolgte Mensch Recht auf Asyl im Staatsgebiet der Republik“ hat.

Frankreich behält sich auch künftig das Recht vor, Asylanträge, die von einem anderen Unterzeichnerland des Schengen-Abkommens bereits abgewiesen wurden, nochmals zu prüfen. Es ist dazu jedoch nicht gezwungen. Mit der Änderung wird das Schengen- Abkommen mit der im neuen französischen Ausländergesetz vorgesehenen Einwanderungskontrolle in Einklang gebracht. Das Schengen-Abkommen sieht eine einheitliche Visa-Politik, gemeinsame Kontrollen an den Außengrenzen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Polizei insbesondere bei der Bekämpfung des Drogenhandels vor.

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