FREMDNÜTZIGE FORSCHUNG : Forschung ohne Einwilligung
STRASSBURG | Der Bundesverband Lebenshilfe hat sich energisch gegen eine fremdnützige Forschung an geistig behinderten Menschen ausgesprochen. Die Organisation protestiert gegen den Entwurf eines Leitfadens für Ethikkomissionen, den der Europarat in Straßburg kürzlich vorgelegt hatte. Darin wird die biomedizinische Forschung an nicht einwilligungsfähigen Menschen unter strengen Auflagen befürwortet, da sie zu neuen Erkenntnissen über das jeweilige Leiden führen könne. Sie soll auch dann möglich sein, wenn die Patienten keinen direkten therapeutischen Nutzen daraus ziehen. „Menschen mit schwerer geistiger Behinderung müssen den gleichen Schutz ihrer Rechte erfahren wie Menschen ohne Behinderung“, unterstrich der Lebenshilfe-Vorsitzende Robert Antretter. Er verwies auf die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die die Forschung an Menschen ohne deren freie und informierte Zustimmung verbiete. Basis für den neuen Leitfaden ist die Bioethik-Konvention des Europarats von 1996, deren Unterzeichnung Deutschland abgelehnt hatte – unter anderem wegen der fremdnützigen Foschung an Behinderten. (epd)