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Archiv-Artikel

Föderale Reformen

In den Beratungen über die Reform des deutschen Föderalismus drängt NRW seit Monaten auf eine Reform des Beamtentums. Ziel der Landesregierung: Die Länder sollen in Zukunft über die Besoldung, das Laufbahnrecht und die Versorgung von Beamten allein entscheiden dürfen. Mittelfristig soll ein einheitliches Dienstrecht für Beamte und Angestellte geschaffen werden. Dazu müssten die Privilegien der Staatsdiener beschnitten werden.Als Ausgleich für den Machtzuwachs müssten die 16 Bundesländer auch Befugnisse abgeben. Die „Mitbestimmungsrechte“ der Länder über das Verfassungsorgan Bundesrat sollen eingeschränkt werden. 60 Prozent aller Bundesgesetze bedürfen gegenwärtig der Zustimmung der Länderkammer – diese Zahl soll auf etwa 35 bis 40 Prozent reduziert werden. Ob diese lang geplanten Strukturreformen kommen, ist jedoch völlig unklar.