: Flughafengegner reichen ihre Klagen ein
Die Kritiker des Großflughafens in Schönefeld fordern vor Gericht den sofortigen Stopp aller Vorbereitungen für den Ausbau des Airports. Zu einer Klage entschließen sich aber deutlich weniger Anwohner als geplant
Die Gegner des Großflughafen in Schönefeld machen jetzt juristisch Ernst. Mittlerweile seien sowohl Klagen gegen das Vorhaben als auch Anträge auf eine einstweilige Verfügung gegen bereits begonnene Bauvorbereitungen eingereicht, verkündeten gestern die Anwälte der Flughafengegner. Allerdings klagen deutlich weniger Anwohner als ursprünglich angekündigt. Die Fluggesellschaft Air Berlin erreichte unterdessen einen Erfolg vor Gericht. Sie hatte gegen ihrer Ansicht nach vergleichsweise zu hohe Flughafengebühren geklagt.
Die Planungen zum neuen Hauptstadt-Airport weisen nach Einschätzung der Flughafengegner erhebliche Mängel auf. In dem 1.700 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss hätten sie mehr als tausend Fehler gefunden, sagten die Anwälte. Zudem seien der zu erwartende Bau- und der spätere Fluglärm für die betroffenen Anwohner völlig unzumutbar. Erhebliche Risiken seien außerdem durch Altlasten im Boden sowie die geplante Grundwasserabsenkung zu befürchten. Durch diese Grundwasserabsenkung könnten Schäden in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro an Gebäuden entstehen, wenn der Boden nachgebe, meinten die Anwälte.
Mit den beim Bundesverwaltungsgericht eingereichten Klagen sollen die Planungen zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) gestoppt werden. Das Gericht ist die erste und einzige Instanz. Mit einer Entscheidung über den BBI wird frühestens in eineinhalb Jahren gerechnet. Der erweiterte Airport auf dem Gelände des heutigen Flughafens Schönefeld soll 2010 in Betrieb genommen werden. Im Gegenzug sollen die beiden Innenstadtflughäfen Tegel und Tempelhof geschlossen werden.
Insgesamt klagen zwischen 3.700 und 3.800 Flughafengegner vor dem Bundesverwaltungsgericht. Ursprünglich hatten die Flughafengegner noch damit gerechnet, dass rund 10.000 Anwohner eine Klage einreichen würden. Die Anwälte begründeten die Differenz nun mit dem Kostenrisiko für die Betroffenen und den unterschiedlichen Erfolgschancen eines jeden Einzelnen. „Wir wollten keine Risikoklagen“, hieß es.
Die Juristen kritisierten auch, dass die Planer langfristig von einem Passagieraufkommen des neuen Flughafens von 30 Millionen Menschen ausgehen. Dies sei aber für Berlin und sein Einzugsgebiet von gut 6 Millionen Einwohnern kaum realistisch und viel zu hoch gegriffen. Bei der Zahl der Flugbewegungen werde hingegen ein zu geringerer Wert angenommen. „Die Planer suchen sich immer die Zahlen, die ihnen am besten passen“, hieß es.
Unterdessen hat das Landgericht Potsdam einer Klage der Fluggesellschaft Air Berlin gegen den Betreiber des Flughafens Berlin-Schönefeld stattgegeben. Die Entgelte, die Air Berlin an die Flughafenbetreiber zahlt, seien nicht verbindlich, wie ein Gerichtssprecher gestern sagte. Air Berlin hatte Klage eingereicht, weil sich die Fluggesellschaft gegenüber den Billigfliegern Ryanair und Easyjet benachteiligt fühlt. Den Konkurrenten seien Sonderkonditionen eingeräumt worden. ROT