in kürze REISERÜCKTRITT : Flugangst ist gültig
Wer wegen plötzlich auftretender Flugangst seinen Flug nicht antritt, kann laut einem gestern veröffentlichten Gerichtsurteil seine Reiserücktrittsversicherung für die Erstattung der Kosten in Anspruch nehmen. Das Landgericht Koblenz sah in Angstzuständen einen hinreichenden Grund für einen Reiserücktritt (Az.: 14 S 251/03). (dpa)