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Flüssig–Ei–Betriebe dürfen offenbleiben

■ Gegen drei Firmen wird wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht ermittelt / „Halbgefroren verarbeitet riecht mans nicht“

Stuttgart (ap) - Der am Montag bekanntgewordene neuerliche Flüssig–Ei–Skandal hat bei keiner der betroffenen Unternehmen in Baden–Württemberg zur Betriebsschließung geführt. Wie Polizeisprecher Herbert Fercho am Dienstag in Stuttgart erklärte, wird gegen die Inhaber von drei Firmen wegen des Verdachts der Verletzung der Sorgfaltspflicht ermittelt. Möglicherweise haben die baden–württembergischen Lebensmittelfirmen, die das Flüssig–Ei von einem Unternehmen im rheinland–pfälzischen Ort Waldfischbach und der belgischen Firma Belovo bezogen, überhaupt nicht bemerkt, daß die Ware verdorben war. „Wir prüfen noch, ob die wußten, daß es schlecht war. Das Flüssig–Ei wird halbgefroren verarbeitet und riecht in diesem Zustand nicht“, gab Staatsanwalt Helmut Krombacher in Stuttgart zu bedenken. „Wir können nicht verlangen, daß die Firmen über jede Lieferung ein Gutachten anfertigen lassen“, erklärte auch Polizeisprecher Fercho. Immerhin seien die Flüssig–Ei–Packungen ordnungsgemäß gekennzeichnet gewesen. Laut Krombacher ist der Skandal den Behörden seit drei Wochen bekannt, seit einer Woche werde ermittelt. Die Staatsanwaltschaft konzentriere sich auf die Frage, ob den Firmen vorgeworfen werden könne, die Lieferungen nicht ordnungsgemäß überprüft zu haben. Fercho sagte, von seiten der Polizei sei es auch „jetzt nicht hundertprozentig sicherzustellen“, daß nun kein verdorbenes Flüssig–Ei mehr verarbeitet werde. Unregelmäßigkeiten in Lebensmittelunternehmen hätten „so gut wie nie eine Betriebsschließung zur Folge“. „Da werden oft so lange die Augen zugemacht, bis dort wieder Sauberkeit herrscht.“

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