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Fluchtgefahr in Guben

Staatsanwalt legt Beschwerde gegen Freilassung von zwei Rechten ein, die bei Messerstich dabei waren

BERLIN taz ■ Die Cottbuser Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Drei Tage nach dem rassistischen Überfall auf einen „aisatisch aussehenden Deutschen“ in Guben hat die Anklagebehörde Beschwerde gegen die Freilassung von zwei der vier Tatverdächtigen eingelegt. Bei den beiden einschlägig bekannten 16- und 19-Jährigen bestehe Fluchtgefahr, sagte eine Behördensprecherin der taz. Das zuständige Amtsgericht Guben hatte die Haftanträge abgelehnt.

Bei dem 19-Jährigen Manuel K. sieht die Staatsanwaltschaft auch die Gefahr einer Wiederholung ähnlicher Taten, da er bereits in einem anderen Fall wegen Körperverletzung angeklagt ist. Sollte das Amtsgericht bei seinem Beschluss bleiben, muss das Landgericht Cottbus entscheiden. Bei der Attacke am Dienstag wurde ein 20-jähriger Deutschmongole durch einen Messerstich verletzt. Zwei Tatverdächtige sitzen wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in U-Haft. Einer von ihnen, der 19-jährige Skinhead David B., war 1999 an der tödlichen Hetzjagd auf Farid Guendoul beteiligt. LKW

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