: Flaschenpfand für Autos
Bonn (dpa) — Benzinbetriebene Kleinwagen unter 1,4 Liter Hubraum und Diesel-Pkw werden in die steuerliche Förderung einbezogen, wenn bestimmte Schadstoffwerte nicht überschritten werden. Der Bundestag verabschiedete am Dienstag abend entsprechende Gesetze. Danach werden schadstoffarme Diesel-Pkw, die einen Partikelgrenzwert von 0,08 Gramm einhalten, befristet von der Kraftfahrzeug-Steuer befreit, wenn sie in der Zeit vom 1. Januar 1989 bis zum 31. Juli 1992 erstmals zum Verkehr zugelassen sind oder die Voraussetzungen durch nachträgliche Technik-Verbesserungen erfüllt werden. Die Steuerbefreiung gilt frühestens ab dem 1. September 1990.
Bundesumweltminister Klaus Töpfer denkt an eine Art Flaschenpfand für sämtliche Autos in Höhe von 200 Mark. Der Minister sagte gestern im Berliner Rias-TV, dieser zur Verwertung von Altwagen gedachte Betrag sollte nicht nur beim Kauf eine Neuwagens, sondern auch für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge bezahlt werden. Die Summe sei als Übergangslösung gedacht, bis die Industrie zur Rücknahme alter Autos per Gesetz verpflichtet werden könne.
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