: Fischer fischen
■ Oberverwaltungsgericht in Schleswig hebt Fangverbot mit Reusen in der Elbe auf
Bis auf kürzere Schonzeiten dürfen Fischer ab sofort wieder das ganze Jahr über in der Elbe fischen: Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat gestern eine Vorschrift des Landesfischereiamts für unwirksam erklärt, wonach die Arbeit mit Reusen und Netzen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober verboten war. Eine Revision (Az.: 2 K 3/97) ließ der zweite OVG-Senat nicht zu.
Dem Verbot lag die amtliche Meinung zugrunde, daß Netze und Reusen die Lachse und Meerforellen an ihrem Zug flußaufwärts in die angestammten Süßwasser-Laichgebiete behinderten. Da diese Fische zu den gefährdeten Arten gehörten, reichten Schonzeiten zum Schutz des Fischbestandes nicht aus, meinte die Behörde.
Ein Nebenerwerbsfischer, der seine Reusen für den Aalfang im Wattgebiet der Elbe auslegt, hatte dagegen geklagt. Auf der Grundlage eines biologischen Gutachtens beschloß der Senat, daß die Anordnung nichtig sei. Die Fischer würden dadurch „in unverhältnismäßiger Weise in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt“. Das Gutachten habe „nachvollziehbar belegt, daß die zu schützenden laichwilligen Fische durch die in Ufernähe ausgelegten Reusen gar nicht behindert werden“. dpa
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