: Finanzgrundlage für Arbeitnehmerkammer
Bremens Angestelltenkammer und die Arbeiterkammer haben sich jetzt auf einen gemeinsamen ersten Wirtschaftsplan geeinigt. Damit ist die Grundlage für eine einzige gemeinsame Kammer geschaffen. Der Haushalt nach der Fusion wird ein Volumen von 23 Millionen Mark haben. Der Kammer gehören dann insgesamt 290.000 Mitglieder an. Ziel der einheitlichen Kammer ist ein weiter verbessertes Beratungs- und Service-Angebot sowie eine noch profiliertere Positionierung der Arbeitnehmerkammer zu schaffen. Die Kammerbeiträge sollen trotz dieser Ausweitung der Angebote und damit verbundenen Kostensteigerungen nicht erhöht werden. So sollen weiterhin 0,15 Prozent des Einkommens betragen. Die Beschlüsse müssen allerdings noch von den jeweiligen Vollversammlungen abgesegnet werden.
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