: Final ist sicher
Gewerkschaft der Polizei lobt die Verankerung des Rettungsschusses im niedersächsischen Polizeigesetz
taz ■ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die geplante Verankerung des „finalen Rettungsschusses“ im Polizeigesetz begrüßt. „Das ist natürlich eine Absicherung unserer Kollegen – dies ist künftig nicht mehr nur zwischen den Zeilen aus dem Gesetz zu lesen, sondern es ist jetzt rechtlich eindeutig“, sagte der niedersächsische GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut. Noch im Juni soll der Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion das neue Polizeigesetz beraten.
Demnach soll künftig – wie bereits in neun anderen Bundesländern – bei Geiselnahmen ein Polizeibeamter einen wahrscheinlich tödlichen Schuss auf den Täter abgeben dürfen, wenn das Leben des Opfers gefährdet ist. In Bremen wurde vor zwei Jahren eine Regelung eingeführt, nach der nicht der Einsatzleiter, sondern der Polizist selbst die Entscheidung über den möglicherweise tödlichen Rettungsschuss treffen muss.
Kritisch bewertete GdPler Witthaut dagegen die CDU-Pläne für eine längerfristige Observation verdächtiger Personen. Ein Richterentscheid darüber soll künftig erst nach einem Monat erforderlich sein, nicht wie bisher nach einer Woche. Die neue Regelung dürfe aber nicht zu einem Überwachungsgefühl bei den Menschen ausarten, warnte Witthaut. „Ich möchte nicht, dass in Zukunft jemand Angst vor der Polizei hat oder damit rechnen muss, dass er als gläserner Mensch bei der Polizei schon bekannt ist.“ Zudem sieht der CDU-Gesetzentwurf vor, dass potenzielle Gewalttäter vor Großeinsätzen künftig zehn statt bisher vier Tage vorsorglich in Polizeigewahrsam genommen werden können. Dies sei in seinen Augen eine „politische Absichtserklärung, um Sicherheit darstellen zu wollen“, meinte der GdP-Chef. Es gebe seines Wissens keinen Fall in Deutschland, der diese Regelung erforderlich mache.