: Feudale Zeiten
■ betr.: „Klage abgelehnt“ und „Si cherheit nur noch für Reiche“, taz vom 21.9.93
Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Ablehnung der Verfassungsklage der Gewerkschaft der Polizei gegen die Freiwillige Polizeireserve (FPR) die Bedeutung des Verfahrens für die innere Sicherheit in Deutschland völlig verkannt.
Es wäre wichtig gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht festgestellt hätte, daß nur Personen, die in einem öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, das staatliche Gewaltmonopol durchsetzen dürfen. Die Bevölkerung sollte eigentlich unruhig werden, daß es heute in Deutschland mehr Mitarbeiter in privaten Wachdiensten als Polizisten gibt. Das ist ein Rückschritt in feudale Zeiten und der Weg in die Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der sich die Reichen ihre Sicherheit kaufen und der Rest sehen muß, wo er bleibt. Wenn dieser Entwicklung nicht Einhalt geboten wird, wird die innere Sicherheit weiter privatisiert.
Daß sich der Kriminaloberrat Roll, Referent für kriminalpolizeiliche Vorbeugung und Beratung, undifferenziert für den Einsatz privater Wachdienste ausspricht, ist fatal. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung – auch durch polizeiliche Präsenz auf der Straße – ist die vornehmeste Aufgabe polizeilicher Arbeit. Herr Roll begibt sich damit auf die Ebene von Politikern, die die objektive Bedrohung mit der Formulierung „Die Bürgerinnen und Bürger sind nur subjektiv bedroht“ die Entwicklung des Verbrechens in Deutschland herunterspielen. Klaus Schrader, Berlin
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