: Fernseh-Freiheit auch für Rechtsextremisten?
■ Bürgerschaft uneinig über Republikaner Neues Mediengesetz verabschiedet
Für ein Verbot der Republikaner sprach sich keiner aus, auseinandersetzen mit dem Rechtsextremismus wollen sich alle, Uneinigkeit nur über die Frage: Dürfen die Republikaner im Fernsehen werben und dann auch noch Seite an Seite mit den Demokraten? Die aktuelle Stunde zum Thema Rechtsextremismus geriet gestern in der Bürgerschaft zur Mediendebatte.
Innensenator Hackmann sprach sich dafür aus, daß „wir es ertragen müssen, daß Freiheiten auch mißbraucht werden“, soll heißen, Reps im Fernsehen sind zwar eine Zumutung, die die Demokratie aber abkönnen muß. CDU-Fraktionschef Ole von Beust dagegen regte an, alle Parteien sollten von sich aus auf Rundfunk-Werbung im Wahlkampf verzichten und den Staatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ändern. Gleiches gelte auch für Fernsehdiskussionen. „Ich persönlich hätte wenig Lust, mit Demagogen an einem Tisch zu sitzen und damit den Eindruck ihrer Gleichrangigkeit herzustellen.“ GALierin Krista Sager machte die Zunahme „eines Knalli-Dalli-Journalismus“ aus, bei dem es einen fortgesetzten Tabubruch gebe und auch den Rechten ein Forum gegeben werde. „Ich möchte aber, daß die Auschwitz-Lüge ein Tabu bleibt.“
Mehr Möglichkeiten, den von Sager so ungeliebten Trend-Journalismus auf die Finger zu gucken, hat künftig die Hamburgische Anstalt für Neue Medien (HAM), Aufsichtsbehörde für die Privatsender. Am Abend verabschiedeten die Parlamentarier das neue Hamburger Mediengesetz, in dem die HAM unter anderem das Recht erhält, bei Verstößen gegen den Rundfunkstaatsvertrag die Ausstrahlung einzelner Sendungen oder ganzer Programme zeitweilig zu verbieten. Die Verabschiedung des Mediengesetzes war gleichzeitig eine kleine Beerdigung. Das einst gefeierte, längst abgeschaffte „Zwei-Säulen-Modell“ im Hamburger Privatfunk existiert nun auch auf dem Papier nicht mehr. taz/dpa
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