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■ BayernFeiertage kein Tabu

München (epd) – Die Streichung von Feiertagen zur Finanzierung der Pflegeversicherung ist für die bayerische Staatsregierung kein Tabu mehr. Beispielsweise könne ein gesetzlicher Feiertag in einen sogenannten „geschützten Feiertag“ umgewandelt werden, sagte Bayerns Sozialminister Glück (CSU) gestern. Alle Arbeitnehmer hätten dann beispielsweise am Pfingstmontag das Recht auf Freistellung von der Arbeit, allerdings unter Verzicht auf den Lohn.

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