: Fehlentscheidung
betr.: „Niederlage für A-20-Gegner“, taz vom 1. 2. 02
Diese Entscheidung reiht sich nahtlos in die aktuellen Fehlentscheidungen in Sachen Ems-Sperrwerk, Mühlenberger Loch oder in Bremen in Sachen Osterholzer Feldmark ein. Auch dort haben Wirtschaftlichkeits- und Arbeitsplatzargumentationen jegliches Nachdenken über umwelt- und eigentumsrechtliche Aspekte erstickt. Bei einer täglichen Flächenversiegelung von bundesweit mehr als 100 Hektar werden Ansätze wie die Agenda 21 und Grundrechte zum Schutz des Eigentums zur Farce. Wo sind denn die beim EU-Beitritt versprochenen verbesserten Umweltstandards? Wo bleibt der Schutz des Eigentums in Deutschland? […]
CLAUS AUMUND-KOPP, Bremen
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