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Fatale Verwechslung

■ Betr.: „Senat gegen Flughafenkompromiß“ vom 6.10.

Der Inhalt der im vorgenannten Artikel erwähnten Grunddienstbarkeit ist keineswegs ein Senatsgeschenk, sondern Grundlage eines Vergleichs (!): Familie Wähmann (seit 1756, also lange vor dem Flughafen dort ansässig) trat 1980 weite Teile ihres Grundbesitzes an den Flughafen ab, um — wie vom Senat behauptet — ausschließlich aus Sicherheitsgründen dem Flughafen zwecks Existenzsicherung und Absicherung alter und neuer Arbeitsplätze zu helfen. Im Gegenzug verpflichtete sich der Senat, speziell aus Glaubwürdigkeitsgründen (!), das Wähmann- Grundstück vor weiterer Überbauung zu schützen. „Keine Flughafenerweiterung, keinen Meter Beton mehr“, hat die Landesregierung sogar den Bürgern öffentlich versprochen. Durch diesen geschlossenen Vergleich, manifestiert in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in Form der Grunddienstbarkeit, erhielt die Flughafen- Ost-Erweiterung damals überhaupt ihre Grundlage! Im Gegensatz dazu erklärte der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Bremen im Vorfeld des Prozesses den damaligen Vergleich (=Grunddienstbarkeit) als „rechtlich unzulässig“, weil der Senat dadurch in seiner Planungshoheit eingeschränkt wäre.

Das ist falsch! Tatsächlich schützt der Vergleich (Grunddienstbarkeit) die Familie Wähmann, bedingt durch den § 60 Verwaltungsverfahrensgesetz, speziell vor den Zugriffen Dritter, also privater Interessen! Vor dem Privatunternehmen MBB muß der Senat vergleichs-/vertragsgemäß die Familie Wähmann schützen. Das bestätigten im April die Rechtsexperten der Bremer Enteignungsbehörde.

Doch der Senat will nicht. Er verwechselt (in diesem Falle sehr hintergründig) MBB-Privatinteressen mit öffentlichem Interesse zwecks Verwirklichung seiner — öffentlich stets bestrittenen-Großflughafenträume.

Wenn nun der OVG-Präsident an seinen voreiligen Äußerungen festhält, um möglicherweise dem Senat per Gerichtsurteil zu „helfen“, so bescheinigt er diesem nicht nur die totale Vertragsunfähigkeit, sondern auch die fatale Gleichschaltung von „privaten“ (MBB) mit „öffentlichen Interessen“, was verfassungsmäßig unzulässig ist. Hans-Joachim Klaje, Mitglied der Landeskommission zur Abwehr des Fluglärms für den Verkehrsflughafen Bremen

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