■ Kommentar: Falsche Vorzeichen
Das Ziel wurde verfehlt. Hinter die Senatsvorgabe, die Hamburger Stellplatzverordnung in Richtung „Berliner Modell“ zu verändern, fallen Verkehrssenator Eugen Wagner und Consorten weit zurück. In der neuen Bundeshauptstadt gilt eine Verordnung, die das erklärte Ziel hat, den Flächenfraß durch immer mehr Autostellplätze zurückzudrängen. In Hamburg bleibt mit der noch geheimen Novelle der große Wurf jedoch aus.
Zwar soll es neue Fahrradständer geben, doch dafür kaum weniger Parkraum für der Deutschen liebstes Kind, das Auto. Diese Halbherzigkeit hat – natürlich – Gründe. Drei an der Zahl exakt:
Erstens steht „der tatsächliche Bedarf“, nicht aber die politisch gewünschte Anzahl von Parkplätzen im Vordergrund der Verkehrsbehörden-Reformen. So kann es mit drastischen Reduzierungen natürlich kaum was werden.
Zum zweiten haben sich die BedenkenträgerInnen in Wagners Behörde durchgesetzt. Was in Berlin längst Gesetz ist, soll in Hamburg nicht Gesetz werden können, weil es mit dem Ordnungsrecht und dem Grundgesetz nicht vereinbar sein soll.
Zum dritten soll mit der Novelle offenbar vor allem das notleidende Stadtsäckel gefüllt werden. Die Änderung, betont die Verkehrsbehörde stolz, werde zu „Mehreinnahmen“ führen. Doch mehr Kohle gibt es nur, wenn die Parkplatz-Pflicht nicht aufgeweicht wird, wenn Neubau-Investoren möglichst viele Stellplätze entweder errichten oder teuer „ablösen“ müssen.
Unter solchen Vorzeichen mußte die geplante Reform auf halben Wege steckenbleiben.
Marco Carini
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