in kürze „KANNIBALE VON KOBLENZ“ : Fall für die Psychiatrie
Der „Kannibale von Koblenz“ muss wegen schwerer seelischer Abartigkeit in die Psychiatrie. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten zurück. Er wurde verurteilt, weil er seine Cousine tötete und Leichenteile im Backofen zubereitete. Ob er sie tatsächlich verspeiste, konnte nicht geklärt werden. (Az.: 2 StR 436/06) (afp)