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Fall Hanna wieder vor Gericht

Das Verwaltungsgericht Bremen muß sich am 1.6. zum vierten Mal mit dem Schicksal der syrischen Familie Hanna beschäftigen: Denn gegen die Anerkennung der Familie, die zwischenzeitlich im Kirchenasyl in Bremen-Grohn lebte, hat jetzt der Bundesbeauftragte für Asyl Klage erhoben. Das teilte Hannas Anwalt von Döllen mit. Der Bundesbeauftragte bestreitet demnach, daß es in Syrien asylrelevante Verfolgung gebe. Genau dies hatte das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtling der Familie in einem zweiten erfolgreichen Verfahren im Februar 1995 aber bescheinigt. taz

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