in kürze FAHRSCHÜLER-UNFÄLLE : Fahrschulen haften
Fahrschulen müssen für Unfälle während des Unterrichts ihrer Schüler haften, wenn diese nicht genug auf Verkehrsgefahren vorbereitet wurden, so das Landgericht Osnabrück. Es sprach einer Frau nach einer Verletzung bei einer Motorrad-Fahrstunde Schmerzensgeld zu. (dpa)