■ ÖKO-TIPS: Fahrgemeinschaft
Berufstätige, die sich zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen, sind auf dem Weg zur Arbeit durch die Berufsgenossenschaften versichert. Die Umwege, die zum Einsammeln der Teilnehmer nötig sind, fallen ebenfalls unter den gesetzlichen Schutz, der sonst nur für den direkten Weg gilt. Umwege, um verschiedene Leute zu verschiedenen Arbeitsplätzen zu bringen, sind ebenfalls erlaubt.
Darüber hinaus schützt das Gesetz auch Teil-Fahrgemeinschaften, so der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: Wer einen Kollegen nur ab und zu oder ein paar Tage lang mitnimmt, weil dessen Auto kaputt ist, hat Versicherungsschutz. Auch wer unterwegs einsteigt und sich nur ein Stück weit mitnehmen läßt, ist versichert. Allerdings müssen alle Insassen gesetzlich unfallversichert sein: auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Universität.
Für Spaziergänger oder Anhalter besteht hingegen kein Schutz.
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