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Fahre lieber tiefgefroren!

Hamm (ADN) – Die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) haben dringend davor gewarnt, ein vom Frost tiefgekühltes Auto mit einem Heizlüfter anzuwärmen. Gerät das Auto nämlich in Folge davon in Brand, zahlt sogar die Kasko-Versicherung nicht. Der Fall: Ein vermeintlich findiger Autobesitzer hatte einen Heizlüfter in seinen Wagen gestellt und das Gerät 15 Minuten lang unbeaufsichtigt laufen lassen. Der Erfolg: Der Innenraum überhitzte sich binnen kurzer Zeit, der Wagen fing Feuer. Die Klage gegen seine zahlungsunwillige Versicherung blieb erfolglos.

Das Oberlandesgericht Hamm urteilte nun, das Verhalten des Klägers sei „nicht entschuldbar“ und „äußerst leichtfertig“ gewesen. Daß bei ähnlichen früheren Aktionen nichts passiert sei, entlaste ihn nicht. Wegen grober Fahrlässigkeit sei die Versicherung in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht befreit (Az.: 20 U 216/96).

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