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Fahndungsnetz - betr.: "Hamburg hört mit am Telefon", taz vom 25.3.1996

(...) Die Humanistische Union teilt die Befürchtung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, daß mit der im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Ausweitung der Datenspeicherung und dem nahezu unbeschränkten Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Verbindungsdaten, die dem Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG unterliegen, das Telekommunikationsnetz zu einem Fahndungsnetz verkommt. Der Bundesrat hat sich mit diesen Beschlüssen zu einem verlängerten Arm der Sicherheitsbehörden gemacht.

Die HU appelliert an den Bundestag, der sich im April wieder mit dem TKG befassen wird, diese vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zurückzuweisen. Statt den Datenschutz weiter auszuhöhlen, ist es dringend erforderlich, Bürgerrechte auszubauen und insbesondere das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation sicherzustellen.

Humanistische Union, München

Betr.: „Anstößiger Brunch“, taz hh , 20.3.96

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