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Fabrikverkauf am Stadtrand kommt

Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat einen vorläufigen Rechtsschutzantrag des Landes Berlin gegen die Errichtung eines Fabrikverkaufzentrums im Umland abgelehnt. Mit dem Urteil wurde in zweiter und letzter Instanz ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam bestätigt. Der Rechtschutzantrag war gegen eine erteilte Baugenehmigung für das Fabrikverkaufszentrum Eichstädt nahe der Bundesautobahn A 10 an der Abfahrt Schwante gerichtet. Die Baugenehmigung war vom Landrat des Landkreises Oberhavel erteilt worden. Das Gericht hatte sein Urteil damit begründet, dass Berlin als Metropole im Verflechtungsraum mit Brandenburg kein Abwehrrecht gegen einzelne Bauvorhaben zustehe. Der Auffassung Berlins, das Verkaufszentrum werde zu erheblichen Umsatzverlusten in Reinickendorf und Spandau führen, wollte das Gericht nicht folgen. DPA

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