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„Extreme Gefahr“

■ Hessischer Verwaltungsgerichtshof untersagt Abschiebungen nach Somalia

Kassel (AP) – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die umstrittene Abschiebung von Flüchtlingen nach Somalia untersagt. In einem gestern veröffentlichten Urteil erklärte das Gericht, ein Flüchtling würde bei einer Abschiebung in das ostafrikanische Land „sehenden Auges in eine extreme Gefahr für Leib und Leben geschickt“. Die Kasseler Richter hatten in einem im Mai veröffentlichten Grundsatzurteil einen Anspruch auf Asyl für Somalier verneint, weil es in ihrer Heimat keine politische Verfolgung gebe. Dieses Urteil war von Flüchtlingsorganisationen heftig kritisiert worden.

Klägerin in dem aktuellen Verfahren war ein im Oktober 1994 geborenes Mädchen somalischer Staatsangehörigkeit. Der Asylantrag des Kindes war wie der seiner Eltern zuvor abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte jedoch die Meinung vertreten, das Kind dürfe nicht abgeschoben werden. Ihm drohe in seiner Heimat eine menschenunwürdige Behandlung. Diese Einschätzung haben nun die Kasseler Richter mit dem Hinweis ergänzt, daß somalische Flüchtlinge auch innerhalb ihres Heimatlandes keine sicheren Gebiete finden könnten. In derartigen Extremfällen führe das Grundrecht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit zu einem unmittelbaren Abschiebungshindernis.

In dem Somalia-Urteil vom Mai hatte der Verwaltungsgerichtshof erklärt, Flüchtlingen aus Somalia könne kein Asyl gewährt werden. Das Gericht hatte argumentiert, eine politische Verfolgung könne nicht festgestellt werden, da es in Somalia keine Staatsgewalt mehr gebe, die Voraussetzung für politische Verfolgung sei. Auch auf regionaler Ebene, wo verschiedene Clans die Macht hätten, lasse sich keine staatsähnliche Herrschaftsgewalt feststellen.

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