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Archiv-Artikel

in kürze ISLAMISCHES BRAUTGELD Ex muss zahlen

Ein Ehemann muss seiner muslimischen Exfrau Brautgeld zahlen. Das OLG Saarland gab der Geschiedenen recht. Ihr Ex hatte sich bei der Trauung vor einem Imam im Scheidungsfall zur Zahlung von rund 25.500 Euro „Mahar“ bereit erklärt. Nach der standesamtlichen Trauung hielt er die Zusage für nichtig. Az: 9 UF 33/04 (dpa)