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■ Am RandeEx-DDR-Richterin muß ins Gefängnis

Berlin (dpa) – In einem neuaufgelegten Prozeß hat das Berliner Landgericht am Dienstag die Strafe für eine frühere DDR- Oberrichterin verschärft. Sie wurde nun zur 21 Monaten Haft ohne Bewährung für drei Fälle von Rechtsbeugung verurteilt. Im ersten Prozeßdurchgang hatte sie zwei Jahre Haft mit Bewährung bekommen. Die Richterin hatte in Ost-Berlin Ausreisewillige und Regimekritiker hinter Gitter gebracht. In der Urteilsbegründung hieß es, ihre Schuldsprüche hätten ausschließlich dazu gedient, „Andersdenkende auszuschalten und zu disziplinieren“.

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