■ URTEIL: Ex-Asylbewerber darf Sozialhilfe behalten
Kassel (ap) — Abgelehnte Ayslbewerber müssen die ihnen während des Asylverfahrens gewährte Sozialhilfe nicht zurückzahlen. Das entschied das Kasseler Verwaltungsgericht. Auch wenn die Bewerber später wieder nach Deutschland einreisen wollten, bräuchten sie nicht zu zahlen. Andererseits kann nach dem Urteil die Erstattung der Abschiebekosten verlangt werden. (Az: 4 E 787/91)
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