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Europaparlament zum Asylrecht

Straßburg (afp) - Die Grenzbehörden gewisser europäischer Länder machen sich gegenüber Asylbewerbern „offensichtlicher Verletzungen der Menschenrechte“ schuldig. Diesen Vorwurf erhob am Donnerstag das Europäische Parlament, das gleichzeitig die Kommission aufforderte, „innerhalb kürzester Frist einen Beauftragten für Asylfragen zu ernennen“. In seiner Schlußresolution stellte das Europäische Parlament die Ausweisungsverfahren in Frage, nach denen auf den Flughäfen Schiphol (Amsterdam) und Zaventem (Brüssel) Asylbewerber „in Länder abgeschoben werden, durch die sie im Transitverfahren gelangt waren, oder sogar in die Länder zurückgebracht werden, aus denen sie flüchten mußten“. Zu diesem Zweck habe man auf den beiden fraglichen Flugplätzen Zellen für jene Asylbewerber errichtet, denen das Recht zur Einreise nicht zugestanden wird.

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