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Archiv-Artikel

Euro-Klarheit

Nicht nur Kiel erwartet sich viel vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Frage staatlicher Wettmonopole. Ob es für Klarheit sorgt, ist allerdings fraglich. Im Schlussantrag empfahl Generalanwalt Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer am 16. Mai, die Bestimmungen so „auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“