piwik no script img

EuGH: Keine Hilfe für Invaliden im Ausland

Luxemburg (dpa) – Eine besondere Unterhaltsbeihilfe für Behinderte braucht nicht gezahlt zu werden, wenn der Empfänger in ein anderes EU-Mitgliedsland umzieht. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Brite, der seit 1993 eine Invalidenhilfe erhalten hatte. Wenig später ließ er sich auf Teneriffa nieder, damit sich seine dort lebende Mutter um ihn kümmern konnte. Die britischen Behörden sperrten ihm daraufhin die Beihilfe. Das Gericht gab den Behörden recht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen