: EuGH: Keine Hilfe für Invaliden im Ausland
Luxemburg (dpa) – Eine besondere Unterhaltsbeihilfe für Behinderte braucht nicht gezahlt zu werden, wenn der Empfänger in ein anderes EU-Mitgliedsland umzieht. Ein entsprechendes Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Brite, der seit 1993 eine Invalidenhilfe erhalten hatte. Wenig später ließ er sich auf Teneriffa nieder, damit sich seine dort lebende Mutter um ihn kümmern konnte. Die britischen Behörden sperrten ihm daraufhin die Beihilfe. Das Gericht gab den Behörden recht.
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