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Archiv-Artikel

Estrich-Klage abgewiesen

Er wollte in seinem Bauernhaus den gleichen Estrich-Fußboden haben wie im Osnabrücker Felix-Nussbaum-Museum: Den hat der Bauherr nicht bekommen und nun auch die Klage gegen den Handwerker verloren. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist der Museumsboden „Ergebnis eines handwerklichen Fehlers“ und somit ein „Zufallsprodukt“. Für die Optik gebe es daher keine Gewährleistung. Der Bauherr bleibt nun auf 2600 Euro Nachbesserungs-Kosten sitzen (Az.: 14 C 330/05). Außerdem muss er den Werklohn an den Handwerker zahlen. DPA