: Eschen muß nicht blechen
■ Berliner Anwalt Klaus Eschen muß keine 7.000 DM zahlen / Amtsgericht Niedersachsen: Äußerung des Anwalts in der taz war kein VoBo–Aufruf
Berlin (taz) - Der mit 7.000 DM höchste in Niedersachsen verhängte Bußgeldbescheid gegen den Vorsitzenden des Republikanischen Anwaltsvereins Klaus Eschen ist jetzt vom Amtsgericht aufgehoben, und der Berliner Anwalt vom Vorwurf des Boykottaufrufs freigesprochen worden. Klaus Eschen hatte in einem Interview mit der taz im Februar auf die Frage, was er als Rechtsanwalt seinen Mandanten für die Volkszählung rate, erklärt: „Einen Mandanten würde ich auf die Risiken der Volkszählung hinweisen und auf die Rechtswege und tatsächlichen Möglichkeiten, sich gegen die Aufforderung zur Teilnahme an der Volkszählung zur Wehr zu setzen.“ Diese Passage des Interviews hatte das Landesverwaltungsamt Niedersachsen als Aufforderung zum Boykott bewertet, und dem Anwalt den Bußgeldbescheid zustellen lassen. Das Gericht sprach Eschen frei und erklärte, von einer Aufforderung zum Boykott könne keine Rede sein. Der Verteidiger des Anwalts, der SPD–Abgeordnete Werner Holtfort, erklärte zu dem Urteil, der Bescheid sei „von Beginn rechtswidrig“ gewesen. Er habe „an das Delikt der Verfolgung Unschuldiger“ gegrenzt. Nur in Diktaturen sei es verboten, ein Gesetz zu kritisieren. Allein mit der unglaublichen Höhe des Bescheides sei der Zweck verfolgt worden, „Volkszählungsgegner vom Widerstand gegen das Gesetz abzuschrecken“. mtm
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