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„Es war so leicht“

■ Bankangestellte wegen Untreue zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

144.000 Mark veruntreute sie als Bankangestellte. Gestern wurde eine 36 Jahre alte Kauffrau dafür vom Hamburger Amtsgericht wegen Computerbetrug und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Mutter von drei Kindern hatte zwischen 1991 und 1994 beim privaten Bankhaus Fischer, in dem sie Kontoführerin war, unbemerkt zwei Kreditkonten auf den Namen ihres Mannes eingerichtet. Dadurch konnte die Sachbearbeiterin insgesamt rund 144.000 abheben und für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen.

„Es war alles ziemlich leicht. Ich konnte selber Konten eröffnen. Kein Mensch kontrollierte das“, gestand die Bankkauffrau während der mehrtägigen Verhandlung. Ihr Mann und sie hätten damals hohe Schulden gehabt. Außerdem habe sie sich um eine andere Position beworben und sei frustriert gewesen, daß ein Kollege diese erhielt. „Und man gewöhnt sich an das viele Geld“, räumte die Angeklagte ein, die jetzt in der Altenpflege arbeitet. Ein Teil der Taten ist inzwischen verjährt.

Im Juli hatte das Hamburger Amtsgericht bereits einen 31 Jahre alten ehemaligen Angestellten des Bankhauses wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der stellvertretende Filialleiter hatte zwischen 1993 und 1994 rund 500.000 Mark an Kundengeldern veruntreut. Die Bank selbst hatte in beiden Fällen kein Interesse an einer Strafverfolgung gehabt und die Vorgänge intern geregelt.

Parallel läuft zur Zeit ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen drei hochrangige Mitarbeiter des zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen Bankhauses Fischer. Gegen sie besteht der Verdacht des Betrugs, der Untreue und Konkursverschleppung. Auch gegen Bankier Günter Fischer wurde Anklage erhoben. lno

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