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Es darf auch mal gedumpt werden

BONN ddp ■ Das Bundeskartellamt hat unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen bei Dumpingpreisen zugelassen. Grundsätzlich sei der Verkauf von Produkten unter den „Einstandspreisen“ zwar weiter verboten, sagte Kartellamtspräsident Böge gestern. Billigpreise seien künftig jedoch sachlich gerechtfertigt, wenn Wettbewerber die Preisspirale nach unten schraubten, ein Unternehmen neu im Markt sei oder verderbliche Ware angeboten werde. Die Regel gilt branchenübergreifend.

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