■ Am Rande: Erst mit 35 Jahren ist ein Auto ein "Oldtimer"
Bonn (dpa) – Mindestens 35 Jahre alt muß ein Auto sein, wenn der Halter dafür ein steuerbegünstigtes „Oldtimer“-Kennzeichen erhalten will. Dies entschied der Bundesrat gestern und änderte damit die Verordnungsvorlage des Bundesverkehrsministeriums, in der von einem Mindestalter für Oldtimer von 25 Jahren die Rede war. Statt rund 350.000 alte Autos fallen somit nur noch etwa 60.000 in die Kategorie „Oldtimer“.
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