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Erst Nase gebrochen, jetzt Abschiebung

■ Abschiebehäftling darf Verhandlung gegen seine Peiniger nicht abwarten

Adem Aslams Flieger geht heute um 13.50 Uhr. Das Oberverwaltungsgericht hat seine Abschiebung am 26. Juni bestätigt.

Eigentlich hatte der Türke, der seit 1980 in der Bundesrepublik lebt, schon Anfang Juni abgeschoben werden sollen. Als die Beamten ihn im Abschiebeknast Glasmoor abholen wollten, kam es jedoch zu einem Zwischenfall, nach dem Aslam mit gebrochener Nase zurückblieb (taz berichtete). Nach Darstellung der Beamten war Aslam aufs Gesicht gefallen, der behandelnde Arzt im Krankenhaus Heidberg attestierte ihm jedoch, daß die Verletzung nur von einem Schlag ins Gesicht verursacht worden sein könnte.

Aslams Anwalt Mahmut Erdem reichte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Kiel eine Klage gegen die Beamten der Justizvollzugsanstalt Glasmoor und des Landeskriminalamts ein, die an der mutmaßlichen Mißhandlung beteiligt gewesen waren, und erwirkte einen Aufschub der Abschiebung bis zum Verfahren.

Doch selbst wenn gerichtlich festgestellt würde, daß Aslam tatsächlich geschlagen und, wie er selbst zu Protokoll gab, am Boden liegend getreten worden ist, würde das nichts an seinem Schicksal ändern: „Es handelt sich um eine ausländerrechtlich klare Entscheidung“, sagt Norbert Smekal, Pressesprecher der Ausländerbehörde. Der Behörde sei in der Frage Abschiebung oder nicht „kein Ermessen eingeräumt worden“. Einzig wenn „die Staatsanwaltschaft Kiel signalisiert hätte, daß der Zeuge Aslam für eine Hauptverhandlung benötigt würde“, hätte er im Land bleiben können.

Der Staatsanwaltschaft will sich zur Wahrheitsfindung jedoch mit einer Vernehmung Aslams durch eine Ermittlungsrichterin am vergangenen Montag begnügen. „Wir gehen davon aus, daß sich die Ermittlungsrichter besondere Mühe mit einer Anhörung geben, wenn sie wissen, daß der Zeuge bei der Verhandlung nicht da sein kann“, erklärt der Sprecher und stellvertretende Behördenleiter der Staatsanwaltschaft, Dr. Horst-Alex Schmidt.

Laut Anwalt Mahmut Erdem kann es aber ein faires Verfahren so nicht geben. „Die Staatsanwaltschaft benimmt sich wie die Ausländerbehörde“, meint er. Ihm scheint, daß kein Interesse daran bestehe, den Fall wirklich aufzuklären: „Vermutlich wird es gar keine Hauptverhandlung geben.“ Die Glasmoorgruppe, die den Fall von Aslam begleitet hat, weiß noch von weiteren Mißhandlungen von Häftlingen im Abschiebeknast Glasmoor zu berichten; doch schon beim letzten Fall, den die Gruppe bekannt machen wollte, wurde der Betroffene abgeschoben, bevor er eine öffentliche Aussage machen konnte. Birger Rietz/

Ulrike Winkelmann

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