: Erst 3.000 Grundstücke zurückgegeben
■ Finanzsenator schätzt Bearbeitungsverfahren bei Restitutionsansprüchen auf mindestens zehn Jahre ein Reform des Vermögensgesetzes gefordert/ Stimmung zwischen Bau- und Finanzverwaltung schlecht
Berlin. Es sei entweder eine »Illusion« oder eine »glatte Fehlinformation«, wenn der Präsident des Bundesvermögensamtes behaupte, daß die Restitutionsansprüche bis Ende 1994 geklärt sein könnten, sagte gestern der Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU). Wenn die Mitarbeiterzahl im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) von derzeit 277 erheblich erhöht und die Novellierung des Vermögensgesetzes in der nächsten Zeit verabschiedet werde, »hoffen wir, frühestens in zehn Jahren den größten Teil abgeschlossen zu haben«. Von den rund 150.000 Anträgen auf Restitution nach dem Vermögensgesetz seien bisher erst 5.800 erledigt. Mehr als 100.000 betreffen alleine den Grundstücksbereich. Hier seien bisher 3.129 Bescheide erteilt worden. Eine zügigere Bearbeitung sei auch deshalb nicht möglich, sagte Pieroth bei der Zwischenbilanz zur Arbeit des AROV, weil jeder dritte Antrag zum »strittigen Verfahren« werde. Deshalb müsse auch bei den Gerichten und in den Grundstücksämtern das Personal »erheblich aufgestockt werden«. Den seit Monaten laufenden Prinzipienstreit über die Frage »Rückgabe vor Entschädigung« hält Pieroth nach einer Reform des Gesetzes für »überflüssig«. Entscheidend sei die »stärkere Praxisorientierung«. Denn viele große Projekte in Berlin seien bisher durch investitionshemmende Hürden des Vermögensgesetzes blockiert. Die Finanzverwaltung drängt daher in Bonn auf eine investitionsfreundlichere Gestaltung vor allem des Paragraphen 3a, nach dem Investoren Vorfahrt vor schlichten Rückerstattungsansprüchen haben. Hier sollten die Einspruchsfristen der Alteigentümer verkürzt und die Rechte der Verfügungsberechtigten bei besonderen Investitionsvorhaben erhöht werden. Die 3a-Regelung sollte nicht nur bei Wohnungsneubau-Vorhaben auf bisher volkseigenen Grundstücken angewendet werden, sondern auch für die Wohnungsinstandsetzung.
In der Praxis allerdings hat der Senat, obwohl es die 3a-Regelung schon seit Frühjahr 1991 gibt, im Wohnungsbaubereich noch nicht ein einziges Mal eingegriffen. Der Leiter des Investitionsbescheinigungsamtes bei der Bauverwaltung, Bernhard Bischoff, sagte am Dienstag bei einer Veranstaltung der »Zukunftswerkstatt Berlin«, daß restriktiver geprüft werden müsse, was die Alteigentümer mit ihrem Besitz vorhaben. Eine Bearbeitung von 3a-Verfahren im Wohnungsneubau scheiterte auch daran, daß die Zuständigkeiten — Finanz- oder Bauverwaltung — nicht eindeutig geklärt seien. »Das Verhältnis zwischen den Senatoren sei inzwischen so schlecht wie zwischen den Beamten«, sagte er. Besser sähe die Situation im Gewerbebereich aus. Von den etwa 360 Fällen, für die ein 3a-Verfahren beantragt wurde, seien 54 positiv entschieden worden. aku
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