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Archiv-Artikel

in kürze UMGEWANDELT Ermäßigungen bleiben

Auch nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform im Januar wollen Städte und Kreise an Rhein und Ruhr die Ermäßigungen für Sozialhilfeempfänger aufrecht erhalten. Damit könnten Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu ermäßigten Preisen Volkshochschulen, städtische Musikschulen, Parks und Bäder besuchen.