in kürze UMGEWANDELT : Ermäßigungen bleiben
Auch nach Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform im Januar wollen Städte und Kreise an Rhein und Ruhr die Ermäßigungen für Sozialhilfeempfänger aufrecht erhalten. Damit könnten Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu ermäßigten Preisen Volkshochschulen, städtische Musikschulen, Parks und Bäder besuchen.