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■ Gentechnik„Erleichterungen“

Bonn (AFP) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Regelungen zur Erleichterung der Arbeit mit gentechnisch veränderten Organismen beschlossen. Die Ministerrunde billigte vier entsprechende Änderungsverordnungen. Unter anderem wurden die Antragsformalitäten für gentechnische Anlagen und für die Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen gestrafft. Nach Angaben des Ministeriums ist nach diesen Änderungen der nationale Spielraum für Erleichterungen im Gentechnikrecht ausgeschöpft.

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