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„Erkundung“ ohne Ende in Gorleben

■ Bundesverwaltungsgericht: Untertage-Arbeiten am Endlager auch ohne atomrechtliche Grundlage zulässig / „Grenze zwischen Errichtung und Erkundung ist nicht immer scharf zu ziehen“

Berlin (taz) - Das Bundesamt für Strahlenschutz darf den Salzstock von Gorleben praktisch zeitlich unbegrenzt auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktiven Atommüll untersuchen. Ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren ist dafür nicht erforderlich, es reicht einfaches Bergrecht.

Mit diesem Urteil hat gestern der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter seinem Präsidenten Sendler die Klage des Gorleben-Grafen Bernstorff und vier weiterer Kläger zurückgewiesen (BVerw G 7 C 23.89).

Die Atomgegner hatten Bundesreaktorminister Töpfer und dem ihm unterstellten Strahlenamt vorgeworfen, unter dem Vorwand der „Erkundung“ des Salzstocks Fakten schaffen zu wollen. Am Ende der „Erkundung“ werde das Endlager in weiten Bereichen bereits fertiggestellt sein. Der juristische Winkelzug diente den Verantwortlichen allein dazu, sich die Atomgegner im Wendland 25 Jahre lang juristisch vom Hals zu halten. Tatsächlich will die Bundesregierung offiziell erst 1999 über die Eignung des Endlagers entscheiden und zwei Jahre später die Unterlagen für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren einreichen. Solange soll weiter auf der Grundlage des Bergrechts „erkundet“ werden. Ein Alternativ-Standort wird bundesweit allerdings schon seit vielen Jahren nicht mehr untersucht.

Gerichtspräsident Sendler bestätigte in seiner mündlichen Begründung den Vorwurf der Kläger, daß das Endlager nach der „Erkundung“ teilweise fertig sei. Dies diene jedoch nach den Festellungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg lediglich zur Kosteneinsparung, fals es wirlich zum Bau der Anlage komme. Er verkenne nicht, meinte Sendler, daß „die Grenze zwischen einer Erkundung des Salzstocks und der Errichtung des Endlagers nicht immer scharf gezogen werden kann“. Das OVG Lüneburg habe dies jedoch getan und zwar „rechtsfehlerfrei“. Allerdings trage der Staat das Risiko gewaltiger Fehlinvestitionen, wenn später im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren „Sicherheitsbedenken gegen ein Endlager Gorleben nicht ausgeräumt werden könnten“. Die BI Lüchow-Dannenberg wertete gestern: „Dieses Urteil trieft vor lauter Staatsraison. Die Bundesrichter leisten hiermit Beihilfe zur Realisierung eines letztlich unverantwortlichen Entsorgungskonzepts.“

gero

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