: Erich währt am längsten
■ Honecker-Prozeß doch noch beendet
Berlin (dpa/taz) – Was kaum jemand noch zu hoffen wagte, es ist gestern eingetreten: Der Prozeß gegen Erich Honecker ist endgültig beendet. Rund 90 Tage nach der Abreise des ehemaligen DDR- Staats- und Parteichefs nach Chile stellte das Berliner Landgericht das Verfahren, in dem Honecker Totschlag an 13 DDR-Flüchtlingen vorgeworfen wurde, wegen dessen Leberkrebserkrankung ein.
„Die Durchführung eines weiteren Hauptverhandlungstermins war wegen der schweren Erkrankung des Angeklagten nicht möglich“, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluß, den die 27. Große Strafkammer schon am Mittwoch vor Ostern getroffen hatte.
Die Staatsanwaltschaft stellte inzwischen sämtliche Ermittlungsverfahren gegen Honecker – unter anderem wegen der Unterdrückung von ausreisewilligen DDR- Bürgern, aber auch wegen anderer Gewalttaten – vorläufig ein. Das Berliner Landgericht berief sich auf das jüngste Attest von Honeckers Ärzten der Las-Condes-Klinik aus Santiago de Chile. Danach habe sich der Gesundheitszustand des Angeklagten „seit seinem Eintreffen in Chile insgesamt eindeutig verschlechtert“.
Der jetzt getroffene Beschluß ist die Folge einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Es hatte am 13. Januar – am Tag der Abreise Honeckers – die ursprüngliche Einstellung des Verfahrens, die das Landgericht einen Tag zuvor verkündet hatte, aus formaljuristischen Gründen aufgehoben. Das Berliner Landgericht hatte daraufhin den Prozeß als lediglich unterbrochen betrachtet. Da mittlerweile sämtliche Fristen abgelaufen waren, in denen die Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung noch zulässig ist, mußte das Verfahren nun endgültig eingestellt werden.
Die vom Nebenklägervertreter Hanns-Ekkehard Plöger eingelegte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht war Mitte des Monats zurückgewiesen worden.
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